Die Bewirtschaftung beruht auf dem Straßenverkehrsrecht (§6a Straßenverkehrsgesetz) und muss daher mit verkehrsrelevanten Argumenten begründet werden. Praktisch bedeutet dies, dass für eine sinnvolle Parkraumbewirtschaftung zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen:
– hoher Parkdruck
– die Konkurrenz verschiedener Nutzergruppen um die wenigen freien Parkstände (beispielsweise Bewohner, Kunden und Beschäftigte).
… Wenn das Finden eines freien Parkplatzes jedoch in der Regel unproblematisch ist, ist eine Bewirtschaftung nicht erforderlich. Als Schwellenwert wird hier ein mittlerer Parkraumbelegungsgrad von mehr als 90% verwendet.
… Mit einer Bewirtschaftung sollen vor allem gebietsfremde Langparker zu einer Änderung der Verkehrsmittelwahl bewegt werden. …
Als Schwellenwert wird hier ein Anteil … von 25% verwendet.