guten tag herr otto,
wie ist eigentlich die situation in oberhausen wenn die stadtverwaltung wie vorgesehen privatfirmen anstelle von stadtbediensteten
zur parkraumkontrolle einsetzt?
es gibt ja das hessener grundsatzurteil vom olg, dass diese bescheide keine rechtskräftigkeit besitzen.
besteht der plan ein grundsatzurteil anzustreben? fände ich unterstützenswert.
mfg
f.holstein
Guten Tag Herr Holstein,
mir ist nicht bekannt, dass die Stadt private Dienste zur Parkraumkontrolle einsetzt. Haben Sie dafür konkrete Hinweise?
Nach meinem Kenntnisstand ist es auch gar nicht zulässig. So wie es im Artikel unter Ihrem Link auch steht.
Ein Grundsatzurteil streben wir nicht an. Damit wären wir überfordert.
Ihnen alles Gute
Klaus Otto